Kursangebot für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen – nach MDK Richtlinien

Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Der MDK der Krankenkassen prüft hierzu die Fortbildungspflicht für Pflegekräfte gemäß § 132 SGB V.

Ein Sturz aus dem Rollstuhl oder plötzliches Verschlucken – in der häuslichen Pflege oder im Alltag kann es plötzlich zu kritischen Zwischenfällen kommen, bei denen Erste Hilfe umgehend erforderlich ist. Wann sollte der Notarzt verständigt werden?

Wünschen Sie Ihren individuellen Kurstag, Inhalt und Zeitrahmen – kontaktieren Sie uns. Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot.

Beachten Sie die aktuellen Teilnahmevoraussetzungen (AGB) an Aus,- und Fortbildungs-Lehrgänge

Bei der Wahl des Termins und der Uhrzeit richten wir uns ganz nach Ihren Vorstellungen.

Kursdauer: ab 3 Stunden (4 UE) – inhouse ab 10 Teilnehmer möglich!
Kosten: 48,-€/Teilnehmer/netto (zzgl. Fahrtkostenpauschale bei Inhousekurs – AGB).

Zur möglichen Kostenübernahme kontaktieren Sie Ihren UVT. Wir benötigen zur Abrechnung mit Ihrem UVT lediglich die BG-Kostenübernahmeerklärung im „Original“ und vollständig ausgefüllt am Kurstag.
  • verbindliche Regelungen für das Verhalten bei Notfällen
  • Umgang mit bereitgestelltem Notfallequipment z.B. bei der Reanimation
  • bewusstlos, eingetrübt oder nur müde?
  • Reanimation und Defibrillation (AED)
  • Maßnahmen bei Verschlucken
  • Schlaganfall / Herzinfarkt – was tun, bis der Notarzt kommt
  • Wundversorgung und Lagerungsarten

FOR FREE DOWNLOAD – Kursbegleitendes „Handbuch zur Ersten Hilfe“.