Teilnahmebedingungen

§ 1 BUCHUNG / VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, per Fax, durch E-Mail oder unter Verwendung des Anmeldeformulars auf der Homepage von EH-TC i. S. d. § 14 BGB. Veranstalter und Vertragspartner ist EH-TC und ist berechtigt, mit der Erfüllung der übernommenen Ausbildungsverpflichtungen Dritte zu beauftragen.
  2. Inhalt der Anmeldung kann die Anmeldung einzelner Teilnehmer oder ganzer Teilnehmergruppen sowie die Buchung einer Inhouse-Ausbildungsveranstaltung sein.
  3. Bei Lehrgängen außerhalb der Räumlichkeiten von EH-TC Esslingen ist EH-TC berechtigt, die Anfahrt in Rechnung zu stellen. Enthalten sind Fahrtkosten und km pauschale gem. den aufgeführten Zonen zzgl. der gesetzlichen MwSt.:
0 km bis 10 km Zone 1 15,00 EUR
11 km bis 20 km Zone 2 35,00 EUR
21 km bis 50 km Zone 3 75,00 EUR
51 km bis 100 km Zone 4 150,00 EUR
101 km bis 200 km Zone 5 250,00 EUR
  1. Die Darstellung der Kurs- und Ausbildungsangebote auf der Website durch EH-TC stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Veranstaltungskatalog. Durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig anmelden“ geben Sie eine verbindliche Buchung der im Warenkorb enthaltenen Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung ab.
  2. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag über die Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung kommt zustande, wenn EH-TC die Annahme des Buchungsantrags schriftlich oder elektronisch bestätigt hat oder der Teilnehmer bei einer Online-Buchung den in der Bestätigungs-E-Mail enthaltenen Link durch Mausklick bestätigt.
  3. Bucht ein Unternehmen für einen oder mehrere seiner Mitarbeitenden eine betriebliche Ausbildungsveranstaltung oder eine Inhouse-Ausbildungsveranstaltung, deren Entgelte über einen UVT (Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen) abgerechnet werden sollen, muss der Kursbuchung das entsprechende Formular des UVT (inkl. ggf. erforderlicher Genehmigungen, Kostenübernahmeerklärungen und/oder Gutschein/e des UVT) ausgefüllt zu Kursbeginn an EH-TC übergeben werden, spätestens 5 Werktage nach Beendigung des Lehrganges.
  4. Bei Lehrgängen beim Vertragspartner hat dieser Sorge zu tragen, dass dem Dozenten für die Zeit des Be- und Entladens des Ausbildungsmaterials ein Parkplatz in der Nähe des Schulungsraumes zur Verfügung gestellt wird. Sollte dies nicht möglich sein, ist dem Dozenten durch das Unternehmen ein Helfer für die Beförderung zur Verfügung zu stellen. Dies trifft auch zu, wenn der vorgesehene Schulungsraum nur über Treppen und nicht durch einen Fahrstuhl erreichbar ist.
  5. Entgelte für Kurs- und Ausbildungsveranstaltungen sind zu Kursbeginn in bar zu entrichten, sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Kartenzahlungen sind nicht möglich
  6. Sollen Entgelte durch einen UVT übernommen und direkt zwischen EH-TC und dem UVT abgerechnet werden, muss das Unternehmen die hierfür erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei EH-TC einreichen. Liegen die Voraussetzungen für eine Abrechnung bis zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung nicht vor oder lehnt der UVT aus Gründen, die EH-TC nicht zu vertreten hat, eine (volle) Kostenübernahme ab (z. B. wenn Teilnehmende die vorgesehene Mindestteilnahmezeit nicht erfüllt haben), stellt EH-TC dem Unternehmen die Zahlung der (Teil-) Entgelte in Rechnung. Es werden lediglich die aus dem Angebot und den AGBs resultierenden Kosten dem Unternehmen in Rechnung gestellt.

§ 2 LEISTUNGSUMFANG / VORAUSSETZUNGEN für das Erteilen von Zertifikaten

  1. Der Teilnehmerbeitrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung, etwaige Seminarunterlagen sowie eine auszustellende Teilnahmebescheinigung.
  2. Zusätzliche Leistungen sind – sofern nicht anders ausgewiesen – gesondert zu vergüten.
  3. Ist für die Erteilung eines Zertifikates eine bestimmte Stundenanzahl vorgegeben, kann ein Zertifikat nicht erteilt werden, wenn die maximal zulässige Anzahl an Fehlstunden überschritten wurde. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die Ausbildungsveranstaltung bleibt hiervon unberührt.

§ 3 STORNIERUNG/RÜCKTRITT – Firmenkunden

EH-TC räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht durch Erklärung einer Stornierung ein. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag hat EH-TC Anspruch auf eine pauschale Entschädigung nach folgenden Bestimmungen:

    1. Der Rücktritt muss gegenüber EH-TC in Textform (z. B. per E-Mail) bis 10 Arbeitstage vor Kursbeginn erklärt werden. Für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rücktrittserklärung kommt es auf deren Zugang bei EH-TC an.
    2. Tritt der Vertragspartner bzw. der Teilnehmer des Vertragspartners innerhalb von 9-14 Tagen vor Beginn der Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung zurück, so wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung fällig. Tritt er 5-8 Tage vor dem Beginn der Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung zurück, beträgt die Bearbeitungspauschale 50 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung. Vertragspartner, die noch kurzfristiger zurücktreten, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Bearbeitungspauschale wird nicht in Rechnung gestellt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird.
    3. Erfolgt die Buchung vom Vertragspartner für mehrere seiner Mitarbeitenden, bleibt die Zahlungspflicht für die Anzahl angemeldeten Teilnehmern bestehen. Dies gilt auch für die Unterschreitung der aktuell gültigen Mindestteilnehmerzahl. Für Mitarbeitende des Unternehmens mit einer Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger können anfallende Stornierungskosten nicht dem Unfallversicherungsträger in Rechnung gestellt werden, diese sind vom Unternehmen selbst zu tragen.
    4. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass das Stornierungsentgelt nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
    5. Die vorstehenden Regelungen über das Stornierungsentgelt gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen ohne vorherige Mitteilung nicht in Anspruch nimmt.

§ 4 STORNIERUNG/RÜCKTRITT – Privatkunden

  1. Ein privater Teilnehmer bzw. Verbraucher oder Kunde i. S. d. § 13 BGB kann sich bis drei Arbeitstage vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs abmelden.
  2. Sollte keine oder keine fristgemäße Abmeldung erfolgen, ist die Vollständige Lehrgangsgebühr zu erstatten.
  3. EH-TC ist nicht verpflichtet für einen Ersatz zu sorgen.

§ 5 ABSAGEN und ÄNDERUNGEN der Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung

  1. An einer Ausbildungsveranstaltung in den Schulungsräumen von EH-TC müssen grundsätzlich mindestens 5 Personen teilnehmen. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklicher vorheriger Bestätigung oder einer entsprechenden Zusatzvereinbarung.
  2. EH-TC kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund (zum Beispiel Erkrankung der Kursleitung oder einem Fall von höherer Gewalt) die Durchführung der Ausbildungsveranstaltung an dem vereinbarten Termin absagen und wird sich in diesem Fall um einen kurzfristigen Ersatztermin bemühen.
  3. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen.
  4. Organisatorische Änderungen (z.B. ein Wechsel der Kursleitung oder ein Raumwechsel innerhalb eines zumutbaren Umkreises des ursprünglichen Veranstaltungsortes) berechtigen nicht zum Rücktritt vom Ausbildungsvertrag oder zur Minderung des Entgelts. Dies gilt nur, soweit die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist.

§ 6 ERSATZBESCHEINIGUNGEN

  1. Bei Verlust der Originalbescheinigung kann dem Teilnehmer gegen ein Entgelt eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die besuchte Ausbildungsveranstaltung nicht länger als 2 Jahre zurück liegt, der genaue Kursort sowie das genaue Kursdatum genannt wird.

§ 7 HAFTUNG

  1. EH-TC haftet in Fällen des Vorsatzes, arglistiger Täuschung und grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Außerdem haftet sie bei der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflichten. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind die Ansprüche auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  2. Die Haftung von EH-TC für die bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung bleibt unberührt. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen
    EH-TC ausgeschlossen.
  3. Wenn EH-TC in dem Kursangebot Links auf Webseiten Dritter verwendet, kann sie mangels Einflusses auf die Gestaltung und Anpassung von Inhalten der verlinkten Seiten dafür keine Haftung übernehmen.
  4. EH-TC übernimmt keine Gewährleistung für eine uneingeschränkte Verfügbarkeit von Online-Kursen und Angeboten. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegebenheiten sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs von EH-TC zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit des Online-Angebotes führen.

§ 8 DATENSCHUTZ

  1. Mit der Registrierung bei EH-TC stimmt der Teilnehmer der Erfassung seiner personenbezogenen Daten zu. EH-TC unternimmt alle wirtschaftlich und technisch zumutbaren Vorkehrungen, um die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Daten des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet. Bitte beachten sie die gesetzlich gültige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Detaillierter Inhalt entnehmen sie bitte unter: Datenschutz.

§ 9 URHEBER UND NUTZUNGSRECHTE AN LEHRMATERIALIEN

  1. Sämtliche Elemente des Kurses, d.h. alle ausgehändigten Unterlagen und Materialien einschließlich Bilder, Designs, Grafiken, Fotos, Texte etc. (im Folgenden „Inhalte“) stehen im Eigentum von EH-TC und sind durch das Urheberrecht, das Markenrecht und/ oder sonstige Rechte zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung von Elementen des Kurses oder ausgehändigten Unterlagen, die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von EH-TC (zumindest in Textform) gestattet.

§ 10 DATENSPEICHERUNG

  1. Im Rahmen des Online Kurses verarbeiten wir folgende Daten mit jeweiligem Zweck:
  2. Vorname und Familienname – Diese Daten werden für die Zuordnung einer Teilnahme zu einer Person und während der Kommunikation zwischen EH-TC und dem Teilnehmer benötigt.
    IP-Adresse – Beim Aufruf der Online Videos wird dieser Aufruf mit Datum, Uhrzeit und Ihrer IP-Adresse gespeichert, um Missbrauch zu vermeiden. Bei Bedarf werden diese Daten ausgewertet.

§ 11 ANWENDBARKEIT DER AUSBILDUNGS – UND FORTBILDUNGSORDNUNGEN

  1. Ergänzend gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen.
  2. Diese können im Bedarfsfall bei EH-TC eingesehen werden.

§ 12 WIDERRUFSRECHT

Wird der Ausbildungsvertag von einem Verbraucher i. S. d. § 13 BGB geschlossen, so steht ihm unabhängig von seinem Kündigungs- und Rücktrittsrecht ein vierzehntägiges gesetzliches Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen zu. Auf dieses Widerrufsrecht wird die Vertragspartei bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich hingewiesen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Wird bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung der Vertragspartei mit der Durchführung der Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung begonnen, so erlischt das Widerrufsrecht. Unsere Widerrufsinformationen finden Sie auch unter: Online-Formulare-Widerruf

§ 13 FOLGEN DES WIDERRUFS

  1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  2. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.