Erste-Hilfe Fortbildung
Um die Qualifikation als betrieblicher Ersthelfer/-in aufrecht zu erhalten, ist innerhalb von zwei Jahren eine Fortbildung (9UE) gemäß DGUV 304-001 §24ff erforderlich. Im Rahmen dieser Schulung werden die Fähigkeiten aufgefrischt und an den neuesten Anforderungen ausgerichtet. Durch praktische Übungen wird die Motivation und Einsatzbereitschaft gestärkt.
Für betriebliche Ersthelfer gem. DGUV 304-001 §24ff benötigen wir lediglich das BG Abrechnungsformular im „Original“ und muss spätestens zu Kursbeginn beim Kursleiter abgegeben werden, andernfalls ist die reguläre Kursgebühr „Barpreis“ zu entrichten. Ein nachträgliches Einreichen ist mit erheblichen Mehraufwand verbunden und wird daher nicht akzeptiert.
Achtung! Bitte informieren Sie sich vor Kursbeginn, welche BG für Sie zuständig ist (z.B.): UKBW, BGW, BGN .
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Voraussetzungen für Inhouse Kurse
Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
– innerhalb Landkreis Esslingen – 11
– außerhalb Landkreis Esslingen – 15
Dein digitales „Handbuch zur Ersten Hilfe“
Du brauchst eine Ersatzbescheinigung <Antrag>
- Verhalten im Notfall – Eigensicherung
- Notruf
- Bewusstseinsstörung und Seitenlage
- Atemstörung und Atemspende
- Kreislaufstörung und Herz-Lungen-Wiederbelebung incl. AED Training
- betriebsspezifische Notfallsituationen
- …
Beachten Sie die aktuellen Teilnahmevoraussetzungen (AGB) an Erste-Hilfe Lehrgängen
Wir bitten um pünktliche Teilnahme! Um das Lehrgangsziel zu erreichen, ist eine ununterbrochene Anwesenheit notwendig.