Kursangebot für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen – nach MDK Richtlinien

Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Der MDK der Krankenkassen prüft hierzu die Fortbildungspflicht für Pflegekräfte gemäß § 132 SGB V.

Ein Sturz aus dem Rollstuhl oder plötzliches Verschlucken – in der häuslichen Pflege oder im Alltag kann es plötzlich zu kritischen Zwischenfällen kommen, bei denen Erste Hilfe umgehend erforderlich ist. Wann sollte der Notarzt verständigt werden?

Wunschtermin, Inhalt und Zeitrahmen – kontaktieren Sie uns. Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot.

Beachten Sie die aktuellen Teilnahmevoraussetzungen (AGB) an Aus,- und Fortbildungs-Lehrgänge

Bei der Wahl des Termins und der Uhrzeit richten wir uns ganz nach Ihren Vorstellungen.

Kursdauer: ab 3 Stunden (4 UE) – inhouse ab 10 Teilnehmer möglich!
Kosten: 62,-€/Teilnehmer (zzgl. Fahrtkostenpauschale bei Inhouse Kurs – AGB).

Zur möglichen Kostenübernahme kontaktieren Sie Ihren UVT. Wir benötigen zur Abrechnung mit Ihrem UVT lediglich die BG-Kostenübernahmeerklärung im „Original“ und vollständig ausgefüllt am Kurstag.
  • verbindliche Regelungen für das Verhalten bei Notfällen
  • Umgang mit bereitgestelltem Notfallequipment z.B. bei der Reanimation
  • bewusstlos, eingetrübt oder nur müde?
  • Reanimation und Defibrillation (AED)
  • Maßnahmen bei Verschlucken
  • Schlaganfall / Herzinfarkt – was tun, bis der Notarzt kommt
  • Wundversorgung und Lagerungsarten

FOR FREE DOWNLOAD – KursbegleitendesHandbuch zur Ersten Hilfe“.