Kursangebot für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen – nach MDK Richtlinien
Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Der MDK der Krankenkassen prüft hierzu die Fortbildungspflicht für Pflegekräfte gemäß § 132 SGB V.
Ein Sturz aus dem Rollstuhl oder plötzliches Verschlucken – in der häuslichen Pflege oder im Alltag kann es plötzlich zu kritischen Zwischenfällen kommen, bei denen Erste Hilfe umgehend erforderlich ist. Wann sollte der Notarzt verständigt werden?
Wunschtermin, Inhalt und Zeitrahmen – kontaktieren Sie uns. Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot.
Beachten Sie die aktuellen Teilnahmevoraussetzungen (AGB) an Aus,- und Fortbildungs-Lehrgänge
Bei der Wahl des Termins und der Uhrzeit richten wir uns ganz nach Ihren Vorstellungen.
Kursdauer: ab 3 Stunden (4 UE) – inhouse ab 10 Teilnehmer möglich!
Kosten: 62,-€/Teilnehmer (zzgl. Fahrtkostenpauschale bei Inhouse Kurs – AGB).
Zur möglichen Kostenübernahme kontaktieren Sie Ihren UVT. Wir benötigen zur Abrechnung mit Ihrem UVT lediglich die BG-Kostenübernahmeerklärung im „Original“ und vollständig ausgefüllt am Kurstag.
- verbindliche Regelungen für das Verhalten bei Notfällen
- Umgang mit bereitgestelltem Notfallequipment z.B. bei der Reanimation
- bewusstlos, eingetrübt oder nur müde?
- Reanimation und Defibrillation (AED)
- Maßnahmen bei Verschlucken
- Schlaganfall / Herzinfarkt – was tun, bis der Notarzt kommt
- Wundversorgung und Lagerungsarten
- …
FOR FREE DOWNLOAD – Kursbegleitendes „Handbuch zur Ersten Hilfe“.